COVID-19-Kreditprogramm möglichst unverändert in ordentliches Recht überführen
COVID-19-Kreditprogramm möglichst unverändert in ordentliches Recht überführen
Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) begrüsst, dass der Bundesrat das COVID-19-Kreditprogramm weitgehend unverändert in ordentliches Recht überführen möchte. Auf eine nachträgliche Änderung der Regeln und die Verlängerung des Programms soll verzichtet werden.


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